Häufige Fragen (FAQ)

Alles Wichtige zum Entlastungsbetrag

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💰 Grundlagen

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131€ pro Monat (= 1.572€/Jahr) und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden.

Wer hat Anspruch?

Alle mit Pflegegrad 1-5, die zu Hause, in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Nicht bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim).

Kann ich mir die 131€ auszahlen lassen?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nur als Kostenerstattung gezahlt. Sie bezahlen die Leistung, reichen die Rechnung ein und erhalten das Geld erstattet.

📋 Verwendung

Wofür kann ich den Betrag nutzen?

§45a-Angebote: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Fahrdienste
Pflege-Einrichtungen: Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege (Zuzahlung)
Nur PG 1: Körperbezogene Pflege durch ambulante Dienste

Was sind §45a-Angebote?

Offiziell vom Bundesland anerkannte Entlastungsangebote wie Alltagshelfer, Betreuungsdienste und Nachbarschaftshilfen. Nur diese dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

📅 Übertrag & Verfall

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden, müssen aber bis 30. Juni genutzt werden. Danach verfallen sie.

Kann ich ansparen?

Ja! Sie können die monatlichen 131€ über das Jahr ansammeln. Aber beachten Sie die Verfallsfrist für Vorjahres-Beträge!

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