Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag
Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, entsteht der Anspruch ohne vorherige Antragstellung. Für die Kostenerstattung reichen Sie die erforderlichen Belege bei Ihrer Pflegekasse bzw. privaten Pflegeversicherung ein.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag
Anbieter finden
Suchen Sie einen §45a-anerkannten Anbieter in Ihrer Region – Alltagshelfer, Betreuungsdienste oder Pflegedienste.
Leistung vereinbaren
Besprechen Sie, welche Unterstützung Sie brauchen: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung zu Terminen.
Leistung nutzen
Der Helfer kommt zu Ihnen. Sie erhalten eine Rechnung mit allen Details.
Rechnung einreichen
Senden Sie die Rechnung an Ihre Pflegekasse mit dem Hinweis: "Erstattung aus dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI."
Geld erhalten
Die Pflegekasse prüft die eingereichten Unterlagen und erstattet im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags.
Entlastungsbetrag in PflegePur Zuhause im Blick behalten.
Anspruch einordnen, Nutzung und Belege dokumentieren, Fristen im Blick behalten und den Entlastungsbetrag zusammen mit den weiteren Pflegeleistungen in einem persönlichen Pflegefahrplan organisieren.
