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Entlastungsbetrag nutzen

Stand: August 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.
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Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag

Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, entsteht der Anspruch ohne vorherige Antragstellung. Für die Kostenerstattung reichen Sie die erforderlichen Belege bei Ihrer Pflegekasse bzw. privaten Pflegeversicherung ein.

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

Anbieter finden

Suchen Sie einen §45a-anerkannten Anbieter in Ihrer Region – Alltagshelfer, Betreuungsdienste oder Pflegedienste.

Leistung vereinbaren

Besprechen Sie, welche Unterstützung Sie brauchen: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung zu Terminen.

Leistung nutzen

Der Helfer kommt zu Ihnen. Sie erhalten eine Rechnung mit allen Details.

💡 Tipp: Die Rechnung muss die §45a-Anerkennung des Anbieters enthalten.

Rechnung einreichen

Senden Sie die Rechnung an Ihre Pflegekasse mit dem Hinweis: "Erstattung aus dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI."

Geld erhalten

Die Pflegekasse prüft die eingereichten Unterlagen und erstattet im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags.

💡 Alternative: Viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab!
Vom Anspruch zur laufenden Organisation

Entlastungsbetrag in PflegePur Zuhause im Blick behalten.

Anspruch einordnen, Nutzung und Belege dokumentieren, Fristen im Blick behalten und den Entlastungsbetrag zusammen mit den weiteren Pflegeleistungen in einem persönlichen Pflegefahrplan organisieren.

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