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Was sind §45a-Angebote?
Nach §45a SGB XI können die Bundesländer "Angebote zur Unterstützung im Alltag" offiziell anerkennen. Nur Anbieter mit dieser Anerkennung dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Wichtig: Nicht jede Haushaltshilfe kann über den Entlastungsbetrag abrechnen! Der Anbieter muss eine §45a-Anerkennung des jeweiligen Bundeslandes haben.
Typische §45a-Angebote
Haushaltshilfe
Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche
Alltagsbegleitung
Gespräche, Spaziergänge, Gesellschaft
Fahrdienste
Begleitung zu Arzt, Behörden
Betreuungsgruppen
Gemeinsame Aktivitäten
Pflegedienste
Hauswirtschaftliche Leistungen
Nachbarschaftshilfe
Ehrenamtliche Unterstützung
Wie erkenne ich anerkannte Anbieter?
Anerkannte Anbieter haben einen Bescheid der zuständigen Behörde (meist Sozialamt oder Landesamt). Die Anerkennung muss auf der Rechnung vermerkt sein.
💡 Tipp: Fragen Sie direkt beim Anbieter nach der §45a-Anerkennung! Seriöse Anbieter zeigen diese gerne vor.
Wie finde ich Anbieter?
Anerkannte Anbieter finden Sie über:
• Ihre Pflegekasse (führt Listen anerkannter Anbieter)
• Pflegestützpunkte in Ihrer Region
• Kommunale Seniorenberatung
• Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK)