Für Angehörige · Pflegebedürftige

Ihre 131 € im Monat richtig nutzen

Jeder mit Pflegegrad 1–5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. 131 € pro Monat für Alltagshilfe, Betreuung, Tagespflege. Nicht genutzte Beträge verfallen leider — unser Rechner zeigt, was Sie haben und wofür Sie es einsetzen können.

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Sie können es direkt aufrufen: tools.pflegepur.com/entlastungsbetrag.html →

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131 € monatlich

Ab Pflegegrad 1 — zweckgebundener Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA).

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Nicht verfallen lassen

Beträge aus dem laufenden Jahr können bis 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Danach: weg.

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Richtig abrechnen

Direkt mit Anbieter oder Erstattung per Beleg bei der Pflegekasse. Unterschiede & Tipps im Rechner.