Kostenlos für alle Pflegenden

131€ monatlich
für Entlastung

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Berechnen Sie Ihr Budget und finden Sie passende Anbieter.

1.572€
pro Jahr
PG 1-5
Anspruch
30.06.
Übertragungsfrist

Schnell-Übersicht

§45b SGB XI
Ihr monatliches Budget
131
für alle ab Pflegegrad 1
📅
12 Monate
Anspruch pro Jahr
💰
1.572€
Jahresbudget

Viele lassen ihr Geld verfallen

Der Entlastungsbetrag ist vielen unbekannt oder wird nicht ausgeschöpft.

Unbekannte Leistung

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass ihnen monatlich 131€ zustehen.

🤔

Keine Ideen zur Nutzung

Selbst wenn bekannt, ist oft unklar, wofür das Geld eigentlich verwendet werden kann.

Verfall der Ansprüche

Nicht genutzte Beträge verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres – unwiederbringlich.

Alles zum Entlastungsbetrag – digital & kostenlos

Unser Tool hilft Ihnen, Ihr Budget optimal zu nutzen.

🧮

Entlastungsbetrag-Rechner

Berechnen Sie Ihr verfügbares Budget mit wenigen Klicks. Inklusive Übertrag aus dem Vorjahr und Verfallswarnung.

  • Aktuelles Budget auf einen Blick
  • Automatische Verfalls-Warnung
  • Übertragung berücksichtigt
  • Tipps zur optimalen Nutzung
🔍

Verwendungs-Finder

Entdecken Sie, wofür Sie Ihr Budget einsetzen können – gefiltert nach Ihrem Pflegegrad.

  • Alle Verwendungsmöglichkeiten
  • Nach Pflegegrad gefiltert
  • Mit Beispiel-Kosten
🔄

Umwandlungsrechner

Für PG 2-5: Berechnen Sie, wie viel Sachleistung Sie zusätzlich umwandeln können.

  • Bis zu 40% umwandeln
  • Gesamtbudget berechnen
  • Rechtliche Hinweise
🔗

Anbieter finden

Direkte Verlinkung zum HelferPortal – finden Sie zertifizierte §45a-Anbieter in Ihrer Nähe.

  • Anerkannte Anbieter
  • In Ihrer Region
  • Direkt buchbar

Entlastungsbetrag-Rechner

Berechnen Sie Ihr verfügbares Budget in wenigen Sekunden.

Ihr verfügbares Budget
1.572
für das gesamte Jahr
1.572€
Jahresanspruch
1.572€
Noch verfügbar
131€
Pro Monat
⚠️

Achtung: Übertrag verfällt!

Ihr Übertrag aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni genutzt werden.

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Betrag ist zweckgebunden für diese Leistungen.

🏠

Haushaltshilfe

Putzen, Kochen, Einkaufen durch zertifizierte Helfer

§45a Anbieter
👥

Betreuung

Alltagsbegleitung, Gespräche, Spaziergänge

§45a Anbieter
☀️

Tagespflege

Zuzahlung zu teilstationärer Tagespflege

PG 1-5
🌙

Nachtpflege

Zuzahlung zu teilstationärer Nachtpflege

PG 1-5
🏥

Kurzzeitpflege

Zuzahlung zu stationärer Kurzzeitpflege

PG 1-5
🚗

Fahrdienste

Transport zu Terminen und Aktivitäten

§45a Anbieter
🛒

Einkaufsservice

Besorgungen und Lieferdienste

§45a Anbieter
💊

Pflegedienst

Körperbezogene Pflege durch ambulanten Dienst

Nur PG 1
🔍 Anbieter in Ihrer Nähe finden

Umwandlung: Noch mehr Budget

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40% der Sachleistung umwandeln.

Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4

Wenn Sie Ihre Sachleistung nicht voll ausschöpfen, können Sie den Rest für Entlastungsleistungen nutzen.

Pflegegrad Sachleistung Max. Umwandlung (40%) + Entlastungsbetrag Gesamt möglich
2 761 € 304 € 131 € 435 €/Monat
3 1.432 € 573 € 131 € 704 €/Monat
4 1.778 € 711 € 131 € 842 €/Monat
5 2.200 € 880 € 131 € 1.011 €/Monat
Umwandlung nur möglich, wenn die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Sachleistung.

Passend für alle Pflegesituationen

👨‍👩‍👧

Pflegende Angehörige

Berechnen Sie das Budget und finden Sie Entlastung im Alltag

🏠

Ambulante Pflege

Beraten Sie Klienten kompetent zum Entlastungsbetrag

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§45a-Anbieter

Zeigen Sie Kunden ihr verfügbares Budget

🏛️

Pflegestützpunkte

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Nutzen Sie Ihr Budget – bevor es verfällt

Kostenlos, ohne Anmeldung, sofort nutzbar. Für alle, die pflegen.